AGB —Allgemeine Geschäftsbedingungen.

AVISU Architekturvisualisierung

Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und AVISU Architekturvisualisierung gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Der Kunde erkennt diese bei Auftragserteilung an, auch wenn diese Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen.

Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung durch AVISU Architekturvisualisierung. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für AVISU Architekturvisualisierung unverbindlich, auch wenn sie diesen Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.


Zusagen

Angebote und Lieferfristen von AVISU Architekturvisualisierung sind freibleibend.


Eigentums- und Urheberrechte

AVISU Architekturvisualisierung behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die gelieferten Arbeiten dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden.

Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ist der Auftraggeber zur vereinbarten Nutzung der gelieferten Produkte berechtigt, wenn der Urheberhinweis „www.avisu.at“ deutlich sichtbar angebracht wird. Handelt es sich bei den gelieferten Leistungen um Produkte, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann AVISU Architekturvisualisierung nicht haftbar gemacht werden.

AVISU Architekturvisualisierung kann die erstellten Arbeiten uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden.


Lieferfristen

Alle von AVISU Architekturvisualisierung angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die angegebenen Lieferfristen beginnen erst mit Auftragserteilung und dem Vorliegen aller für die Leistung erforderlichen Unterlagen, inklusive Detailunterlagen. Nachträgliche Änderungen der Unterlagen (Pläne, Detailpläne, Farben, Materialien usw.) oder -vorgaben (Standpunkt, Lieferumfang usw.) können zu einer Verlängerung der Lieferzeit führen. Liefertermine verlieren weiteres ihre Gültigkeit, wenn sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen einen Rücktritt vom Vertrag.

Im Fall höherer Gewalt ist AVISU Architekturvisualisierung berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, oder, wenn die Lieferung unmöglich oder wesentlich erschwert wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten in der Material- und Energiebeschaffung, Ausfall von EDV-Anlagen, Datenverlust und sonstige Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen.


Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz von AVISU Architekturvisualisierung. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über, sobald die Ware AVISU Architekturvisualisierung verlässt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit zu prüfen, festgestellte Mängel durch das Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen und AVISU Architekturvisualisierung zu melden.


Preise, Zahlung und Fälligkeit

Die jeweiligen Preise verstehen sich – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ab Sitz von AVISU Architekturvisualisierung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind mit Fertigstellung der Leistung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Das Stellen von Teilrechnungen ist möglich.

Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet AVISU Architekturvisualisierung Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. ab Rechnungsdatum sowie alle anfallenden Mahn- und Inkassospesen. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.
Nachträgliche Änderungen der Produktionsunterlagen (Pläne, Detailpläne, Farben, Materialien usw.) oder -vorgaben (Standpunkt, Lieferumfang usw.) können einen Mehraufwand verursachen, welcher vom Auftraggeber zu bezahlen ist.


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber insgesamt Eigentum von AVISU Architekturvisualisierung. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist es dem Auftraggeber untersagt die gelieferten Produkte weiter zu nutzen. Insbesondere betrifft dies die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte, sowie jegliche Verbreitungen der erstellten Unterlagen (Internet, Zeitungsinserate usw.).

Solange die vollständige Erfüllung aller Ansprüche nicht erfolgt ist, kann AVISU Architekturvisualisierung jederzeit die Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die Produkte Dritten in irgendeiner Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt von AVISU Architekturvisualisierung hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser damit automatisch alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an AVISU Architekturvisualisierung ab. Eine etwaige Herausgabe oder Beschlagnahme der gelieferten Produkte an Dritte hat der Empfänger unverzüglich an AVISU Architekturvisualisierung anzuzeigen.


Haftung

Der Auftraggeber haftet dafür, dass die durch Ihn oder Dritte zur Bearbeitung und Nutzung übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet werden dürfen. AVISU Architekturvisualisierung ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigestellten Vorlagen (Pläne, Texte, Logos, Fotos usw.) zu verwenden oder zu verändern. AVISU Architekturvisualisierung haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung derartiger Rechte, im speziellen Urheberrechtsverletzungen, entstehen, und ist gegen daraus erwachsende Folgen schadlos und klaglos zu halten.

AVISU Architekturvisualisierung haftet nicht für Druck-, Ausführungs- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif freigegebenem Abzug (oder digitale Vorlage) übersehen oder nicht kontrolliert hat. Telefonisch vom Auftraggeber angegebene Korrekturen und Satzänderungen werden ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

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Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch AVISU Architekturvisualisierung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall von berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch AVISU Architekturvisualisierung zu. Die Reklamation der künstlerischen Gestaltung ist ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, fehlerhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen. AVISU Architekturvisualisierung übernimmt keine Haftung für entgangene Geschäfte oder Folgeschäden.

Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Auftraggebers oder Dritter übernimmt AVISU Architekturvisualisierung keine Haftung.


Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Auftraggeber nicht. Tritt AVISU Architekturvisualisierung vom Vertrag aus irgendwelchen Gründen zurück, können keine Schadensansprüche gegenüber AVISU Architekturvisualisierung geltend gemacht werden. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in Rechnung gestellt.


Nebenabreden, Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen und Vereinbarungen zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.


Gerichtsstand, Erfüllungsort, gültiges Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von AVISU Architekturvisualisierung. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von AVISU Architekturvisualisierung. Es gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart, auch wenn der Auftraggeber bzw. Empfänger seinen Sitz nicht in Österreich hat.